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Basics

Immer wieder erfolgten in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber gewerblichen Anbietern im Internet mit der Begründung, dass deren Internetpräsenzen gar keine oder nur unvollständige Impressen enthielten. Dabei ist es keine Kunst, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen und korrekt auf der Shop-Seite zu implementieren. In einer Serie der IT-Recht Kanzlei wird erläutert, auf was künftige Shop-Betreiber bei der Gestaltung eines rechtssicheren Impressums achten müssen.

Aus dem Inhalt

  • Was ist ein Impressum?
  • Haftung für fehlerhaftes Impressum
    • Vollständig fehlendes Impressum
    • Fehlender Name und fehlende Anschrift
    • Abgekürzte Vornamen
    • Fehlende Telefonnummer
    • Fehlende Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde
    • Fehlende Angabe des Vertretungsberichtigten und des Handelsregisters
  • Wer muss ein Impressum führen?
  • Was sollte in einem Impressum stehen?
    • Name und Anschrift des Online-Shopbetreibers, besondere Auskünfte
    • Vertretungsberechtigte
    • Aufsichtsbehörde, Register und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer
    • Weitere Pflichten für besondere Berufsgruppen
  • Platzierung und Gestaltung des Impressums
    • Bezeichnung des Impressums
    • Einbindung des Impressums auf der Webseite
    Praxistipps

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/eroeffnen-onlineshop-impressum.html

Bei dem Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) stehen viele Shop-Betreiber vor gleich mehreren großen Fragezeichen: Brauche ich überhaupt AGB? Was sollte in diesen geregelt werden? Welche Klauseln sind unzulässig? Dieser Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei versucht auf einige dieser Fragen Antworten zu geben und so aus den Fragezeichen Ausrufezeichen zu machen.

Aus dem Inhalt

  • Was sind AGB?
  • Braucht jeder Online-Shop AGB?
  • AGB-Pflicht "durchs Hintertürchen"
  • Unzulässige Klauseln
    • Rechtswahlklauseln in AGB
    • Pauschalierter Schadensersatz
    • Rügepflicht des Verbrauchers
    • Teillieferung
    • Ausschluss von Gewährleistung
    • Schriftformklauseln
  • Einbindung von AGB in den Online-Shop
  • Was muss ich in meinen AGB alles regeln?
  • Empfehlung der IT-Recht Kanzlei

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/onlineshop-eroeffnung-allgemeine-geschaeftsbedingungen.html

Die rechtssichere Eröffnung eines Online-Shops stellt für Shop-Betreiber eine große Herausforderung dar. Das Thema Datenschutz steht bei vielen Shopbetreibern dabei nicht besonders weit oben auf der Agenda. Dies ändert sich häufig erst, wenn beim Online-Händler eine (teure) wettbewerbsrechtliche Abmahnung eintrudelt. In diesem Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei erläutert die Kanzlei, wie man eine rechtssichere Datenschutzerklärung erstellen und dadurch Abmahnungen vermeiden können.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/onlineshop-eroeffnung-datenschutzerklaerung.html

In diesem Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei zur Eröffnung eines Online-Shops erläutert die Kanzlei, welche Risiken eine fehlende oder unzureichende Widerrufsbelehrung birgt und wie man diese mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung vermeiden können.

Aus dem Inhalt

  • Widerrufsrecht: Sinn und Zweck
  • Widerrufsbelehrung und Haftung
    • Eine Widerrufsbelehrung fehlt völlig
    • Unzureichende Widerrufsbelehrung
  • Wann benötigt ein Online-Shop eine Widerrufsbelehrung?
  • Wie sieht eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung aus?
    • Angabe zur Widerrufsfrist
      • Bestell- und Liefersituation ist maßgeblich für den Beginn der Widerrufsfrist
      • Probleme bei der Berechnung des Fristbeginns
      • Lösung des Problems
    • Weitere Pflichtangaben
    • Rücksendekosten
    • Zusätzlich zur Widerrufsbelehrung: Widerrufsformular
  • Einbindung der Widerrufsbelehrung in den Online-Shop
  • Fazit

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsbelehrung-onlineshop-eroeffnen.html

Auf verschiedensten Seiten im Internet werden bereits jetzt die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf den Online-Handel dargestellt – allerdings meist ausschließlich mit rechtlichem Schwerpunkt. Weil die praktische Umsetzung der Vorschriften Online-Händler aber noch immer vor erhebliche Schwierigkeiten stellt, die Rechtskennern im Zweifel wenig bewusst sind, hat die IT-Recht Kanzlei um Zusendung konkreter praxisrelevanter Fragen gebeten. Die folgenden FAQ sollen einfache, praktikable Antworten auf das geben, was Online-Händler im Zusammenhang mit der DSGVO umtreibt.

Aus dem Inhalt

A. Allgemeine Fragen

  • Frage: Gilt die DSGVO auch für vor dem 25.05.2018 erhobene Daten?
  • Frage: Gilt die DSGVO auch außerhalb des Online-Handels, etwa bei Verkäufen auf Messen etc.?
  • Frage: Wer ist richtiger „Verantwortlicher“ im Online-Handel?
  • Frage: Bezieht sich die DSGVO nur auf den Online-Handel?
  • Frage: Gilt die DSGVO auch im B2B-Geschäft?
  • Frage: Gilt die DSGVO für einen B2B-only-Shop in Bezug auf (nicht akzeptierte) Vertragsanträge von Privatpersonen?
  • Frage: Gilt die DSGVO auch für den Handel auf Plattformen (eBay, Amazon und Co.?)
  • Frage: Gilt die DSGVO auch für Kleinunternehmer?
  • Frage: Wie erfüllen "kleinere" Händler die Vorgaben der künftigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
  • Frage: Welche Bereiche im Online-Shop müssen vor Inkrafttreten der DSGVO überarbeitet werden?
  • Frage: Muss die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung im Bestellvorgang durch den Kunden ausdrücklich bestätigt werden?

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-datenschutz-grundverordnung.html

Erst war da die gute Nachricht: Ja, es gibt ein Leben nach dem EuGH-Urteil in Sachen Datenschutz auf Facebook bzw. anderen social-media-Plattformen – denn hierzu hatten wir den Betroffenen umgehend eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung für Facebook und Instagram zur Verfügung gestellt. Dann die schlechte Nachricht: Die Einbindung der Texte ist komplex - die Plattformen sehen eine Verlinkung dieses Textes auf eine externe Seite vor. Die Lösung hierfür: Der kostenfreie Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei – die Datenschutzerklärung wird auf dem Server der Kanzlei gehostet und darauf kann aus dem Facebook-Account verlinkt werden.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/facebook-instagram-datenschutz.html

Das soziale Netzwerk Facebook bietet Nutzern die Möglichkeit, sich in individualisierbaren Gruppen zu bündeln, auszutauschen und sich im Hinblick auf gemeinsame Interessen abzustimmen. Ausgehend von diversen bestätigenden Gerichtsurteilen zur Impressumspflicht in sozialen Medien stehen Inhaber von Facebook-Gruppen häufig vor der Frage, ob sie innerhalb der Gruppe zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet sind. Der nachfolgende Beitrag erörtert, ob und unter welchen Umständen Facebook-Gruppen ein Impressum ausweisen müssen.

Aus dem Inhalt

  • Maßgebliches Kriterium: die Geschäftsmäßigkeit
  • Abgrenzung nach Zweck und inhaltlicher Ausgestaltung der Facebook-Gruppe
  • Ort der Anführung des Impressums in Facebook-Gruppen
  • Fazit

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/impressum-facebook-gruppen.html

Aufgrund einer kürzlich ergangenen EuGH-Entscheidung muss auf jeder Instagram-Page eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung wie auch des Impressums bei Instagram an technische Grenzen. Instagram bietet lediglich die Möglichkeit, einen externen Link auf das Impressum bzw. die Datenschutzerklärung zu setzen. Die Lösung: Der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei, der Instagram-Betreibern eine komfortable Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ermöglicht.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/erstellen-impressum-instagram.html

Aufgrund einer kürzlich ergangenen EuGH-Entscheidung muss auf jeder Pinterest-Page eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung wie auch des Impressums bei Pinterest an technische Grenzen. Pinterest bietet lediglich die Möglichkeit, einen externen Link auf das Impressum bzw. die Datenschutzerklärung zu setzen. Die Lösung: Der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei, der Pinterest-Betreibern eine komfortable Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ermöglicht.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/datenschutz-agb-anleitung-pinterest.html

Aufgrund einer kürzlich ergangenen EuGH-Entscheidung muss auf jedem Tumblr-Profil eine eigene Datenschutzerklärung, sowie das Impressum des Nutzers hinterlegt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung wie auch des Impressums bei Tumblr an technische Grenzen. Die Lösung: Der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei, der Tumblr-Betreibern eine komfortable Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ermöglicht.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/datenschutz-impressum-bei-tumblr-einbinden.html

Aufgrund einer kürzlich ergangenen EuGH-Entscheidung muss auch auf jeder Twitter-Page eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung wie auch des Impressums bei Twitter an technische Grenzen. Twitter bietet lediglich die Möglichkeit, einen externen Link auf das Impressum bzw. die Datenschutzerklärung zu setzen. Die Lösung: Der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei, der Betreibern einer Twitter-Page eine komfortable Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ermöglicht.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/datenschutzerklaerung-twitter-darstellung-hosting-impressum.html

Aufgrund einer kürzlich ergangenen EuGH-Entscheidung muss auf jedem YouTube-Profil eine eigene Datenschutzerklärung, sowie das Impressum des Nutzers hinterlegt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung wie auch des Impressums bei YouTube an technische Grenzen. Die Lösung: Der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei, der YouTube-Betreibern eine komfortable Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ermöglicht.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/impressum-datenschutzerklaerung-bei-YouTube-einbinden.html

Produkt­kenn­zeich­nungen & Pflichtangaben

Meist enthalten E-Mails am Ende nur ein nettes, abschließendes Grußwort. Eine Signatur mit Name und Anschrift fehlt häufig. Doch E-Mail-Signaturen erleichtern nicht nur die Kontaktaufnahme potenzieller Kunden für telefonische Rückfragen. Oftmals sind sie in der Regel gesetzlich vorgeschrieben. Die IT-Recht-Kanzlei erläutert in diesem Beitrag, wann eine Pflicht zur E-Mail-Signatur konkret besteht und wie sie zu erfüllen ist.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/e-mail-pflichtangaben-signatur.html

Elektrogigant wurde jüngst wegen des Liefer-Hinweises „Der Artikel ist bald verfügbar...“ bei einem über den Onlineshop angebotenen Smartphone verklagt. Das OLG München (Urteil vom 17. Mai 2018, AZ 6 U 3815/17) hat geurteilt, dass eine solche Angabe nicht den Informationspflichten über den Liefertermin genügt, weil nicht erkennbar ist bis zu welchen Tag die Lieferung erfolgen wird.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/olg-muenchen-unbestimmte-lieferzeit.html

Viele Händler, die gesundheitlich unbedenkliche Textilien anbieten, verwenden für ihre Produkte das Qualitätssiegel der Oeko-Tex Gemeinschaft oder entsprechende Formulierungen, mit denen die Zertifizierung blickfangmäßig herausgestellt wird. Doch wie bei jeder Werbung mit geschützten Prüfzeichen oder Zertifizierungen gibt es auch hier rechtliche Stolpersteine. Im Folgenden erfährst Du, wie Händler korrekt mit dem Oeko-Tex-Siegel und einer entsprechenden Zertifizierung werben können.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/oeko-tex-siegel-werbung.html

Um einen hinreichend transparenten Qualitätswettbewerb zu gewährleisten und im Interesse der Käufer die Lauterkeit von Anspielungen auf eine besondere Werthaltigkeit sowie die nötige Abgrenzung zu Ware aus reinem Edelmetall zu wahren, ist der Verkauf von vergoldeten und versilberten Produkten bestimmten gesetzlichen Anforderungen unterworfen. Allen voran ist für derartige, bloß mit einer Edelmetallschicht überzogene Objekte der §8 Abs. 1 des deutschen Feingehaltsgesetzes (FeinGehG) zu beachten, der zum Zwecke eines besonderen Irreführungsschutzes die physische Prägung mit einer Feingehaltsangabe (Punzierung) verbietet.

Von den zuständigen Wettbewerbszentralen und Eichämtern wird diese Vorschrift seit langem allerdings als allgemeines Verbot dahingehend ausgelegt, dass Feingehaltsangaben für vergoldete oder versilberte Produkte über die Punzierung hinaus grundsätzlich unzulässig und so auch in Produktbeschreibungen und in jeglicher Werbung verboten sind.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/versilberter-schmuck-feingehaltsangabe.html

Die rechtskonforme Kennzeichnung von Leuchtmitteln (umgangssprachlich "Lampen") im Internet ist kompliziert - es sind die Vorgaben mehrerer EU-Verordnungen zu berücksichtigen. Die IT-Recht Kanzlei stellt sich der Herausforderung und veröffentlicht einen aktuellen Leitfaden zur rechtssicheren Kennzeichnung von Leuchtmitteln im Internet.

Aus dem Inhalt

  • Abmahnsichere Rechtstexte
  • Allgemeine Fragen zur Kennzeichnung
  • Lampe, Leuchte, Leuchtmittel - was ist der Unterschied?
  • Was ist eine Lampe?
  • Welche Lampen unterliegen der Energieverbrauchskennzeichnung?
  • Welche Lampen unterliegen NICHT der Energieverbrauchskennzeichnung?
  • Frage: Hängt die Kennzeichnung von Lampen von deren Lichtfarbe ab?
  • Frage: Sind fest verbaute Lampen in Leuchten kennzeichnungspflichtig im Sinne der EU-Verordnung Nr. 874/2012?
  • Frage: Kennzeichnung von fest verbauten Lampen in Leuchten trotz entgegenstehender Verordnung zulässig?
  • Sind gebrauchte Lampen etikettierungs- bzw. kennzeichnungspflichtig?
  • Konkrete Kennzeichnungspflichten
  • Werbung oder Angebot: Davon hängt Umfang der Kennzeichnung ab
    • Bloße Werbung = reduzierte Kennzeichnung
    • Konkretes Angebot = umfassende Kennzeichnung
    • Was ist Werbung? Was ein Angebot?
    • Beispiel für bloße Werbung
    • Beispiele für Angebote
  • Pflichtkennzeichnung bei bloßer Werbung
  • Pflichtkennzeichnung bei konkreten Angeboten
    • Einbindung des elektronischen Etiketts
    • Produktdatenblatt online nicht erforderlich
    • Beispiel
  • Vertriebsverbote
  • Inverkehrbringen von Halogenlampen ab dem 01.09.2018 untersagt
  • BGH bestätigt Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/lampen-leuchtmittel-kennzeichnung-internet.html

Wie verkauft man rechtssicher Spielzeug? Was werden insbesondere Online-Händler ab dem 20.07.2011 Neues zu beachten haben? Wie erfolgt die Online-Kennzeichnung von Spielzeug und welchen Inhalt müssen Gebrauchsanweisungen aufweisen? Diese und viele weitere Fragen werden in diesem Beitrag beantwortet.

Aus dem Inhalt

Allgemeine Fragen / Geltungsbereich

  • Frage: Wo finden sich gesetzliche Regelungen zum Inverkehrbringen von Spielzeug?
  • Frage: Für welche Produkte gilt die 2. GPSGV?
  • Frage: Welche Produkte gelten nicht als Spielzeug im Sinne der 2. GPSGV?
  • Frage: Welche Spielzeuge unterfallen nicht dem Geltungsbereich der 2. GPSGV?
  • Frage: Ist die Verordnung anwendbar auf Spielzeug, das vor dem 20.07.2011 in den Verkehr gebracht wurde?

Allgemeine Pflichten der Hersteller

  • Frage: Welche allgemeinen Pflichten haben Hersteller vor dem Inverkehrbringen von Spielzeug?
  • Frage: Welche allgemeinen Sicherheitsanforderungen haben Hersteller zu beachten?
  • Frage: Welche besonderen Sicherheitsanforderungen haben Hersteller zu beachten?
  • Frage: Welche technischen Unterlagen haben Hersteller zu erstellen?
  • Frage: Welches Konformitätsbewertungsverfahren haben Hersteller durchzuführen?

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/verkauf-spielzeug-kennzeichnung.html

Der nachfolgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei beschäftigt sich intensiv mit den rechtlichen Vorgaben, die beim Inverkehrbringen von Textilerzeugnissen innerhalb der EU zu beachten sind. Welche Kennzeichnungsregeln ergeben sich etwa aufgrund der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung? Auf welche Weise erfolgt die Anbringung des Etiketts oder der Kennzeichnung am Produkt? Welche Textilerzeugnisse sind überhaupt kennzeichnungspflichtig und wie lauten die allein zulässigen Bezeichnungen der Textilfasern?

Aus dem Inhalt

Allgemeine Fragen zur EU-Textilkennzeichnungsverordnung

  • Frage: Was ist Sinn und Zweck der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung?
  • Frage: Welche Neuerungen brachte die europäische Textilkennzeichnungsverordnung (im Vergleich zum damals abgelösten Textilkennzeichnungsgesetz)?
  • Frage: Wann ist die Textilkennzeichnungsverordnung in Kraft getreten / gibt es Übergangsfristen?
  • Frage: Was haben Händler laut EU-Textilkennzeichnungsverordnung beim Inverkehrbringen von Textilerzeugnissen zu beachten?
  • Frage: Gilt die Textilkennzeichnungsverordnung auch im B2B-Bereich?

Allgemeine Regeln der Textilkennzeichnung

  • Frage: Welche grundlegenden Regeln sind bei der Kennzeichnung von Textilerzeugnissen einzuhalten?
  • Frage: Welche Textilerzeugnisse sind kennzeichnungspflichtig?
  • Frage: Wie lauten die allein zulässigen Bezeichnungen der Textilfasern?
  • Frage: Wie dürfen die in Anhang I bezeichneten Faserbezeichnungen genutzt werden?
  • Frage: Welche Textilerzeugnisse sind nicht kennzeichnungspflichtig?

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/textilkennzeichnung.html

Das LG Berlin hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass die strengen Vorschriften zur Material-Kennzeichnungspflicht für Schuhe auch im Online-Handel gelten. Doch wie setzen Shop-Betreiber die Material-Kennzeichnungspflicht konkret um, um (teure) wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden? Im Folgenden informiert die IT-Recht Kanzlei, welche Schuherzeugnisse der Kennzeichnungspflicht unterliegen und welche Angaben dabei unbedingt gemacht werden müssen.

Aus dem Inhalt

  • Materialkennzeichnung von Schuhen: Ein Überblick
  • Der casus knaxus: LG Berlin, Beschluss vom 11.05.2017
  • Der Sachverhalt
  • Die Entscheidung: Angaben zum Material als „wesentliches Merkmal“
  • Die Folgen für die Praxis: § 10a BedGgstV gilt indirekt auch im Online-Handel
  • § 10a BedGgstV: Material-Kennzeichnungspflichten für Schuhe
  • Wer unterliegt der Kennzeichnungspflicht?
  • Welche Schuhe unterliegen der Kennzeichnungspflicht?
    • "Alle Erzeugnisse mit Sohle, die den Fuß schützen oder bedecken“
    • Getrennt verkaufte Bestandteile eines Schuhs
    • Zweckbestimmung: Abgabe an Verbraucher
  • Welche Schuhe unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht?
  • Welche Angaben sind zu machen?
  • Welche Materialien unterliegen der Kennzeichnungspflicht?
  • Wie erfolgt die Kennzeichnung?
  • Fazit

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/materialkennzeichnung-schuhe-online-handel.html

Vergoldete Produkte stellen ein preiswertes Pendant zu Gegenständen aus massiven Edelmetallen dar und gelangen vor allem im Schmuck- und Dekorgewerbe zum Einsatz, um eine besondere Werthaltigkeit zu simulieren und so bestimmte Luxusbedürfnisse der Verbraucher zu befriedigen. Weil der Goldüberzug aber wesentliche sichtbare Unterschiede zu Reingold verschwinden lässt und die Art und Qualität des Untermaterials verschleiert, bergen vergoldete Produkte auch ein latentes Täuschungspotenzial und werden nicht selten als wertvolles Massivgold gehandelt. Um derartige schädigende Instrumentalisierungen der Verwechslungsgefahr zu unterbinden und im Interesse von Markttransparenz und geschäftlicher Lauterkeit klare Trennlinien in Bezug auf die Wert-, Reinheits- und Prestigedifferenzen zu ziehen, haben Legislative und Rechtsprechung für vergoldete Produkte besondere Kennzeichnungs- und Werbevoraussetzungen geschaffen. Welche speziellen Anforderungen es beim Verkauf vergoldeter Gegenstände im Einzelfall zu beachten gilt, kannst Du im folgenden Beitrag nachlesen.

Aus dem Inhalt

  • Punzierungsverbot nach dem FeinGehG
    • Begriff der „Ausfüllung“ nach §8 Abs. 1 FeinGehG
      • Ausfüllen ≠ Auffüllen!
      • Geltungsbereich der „Ausfüllung“
    • Punzierungsverbot insbesondere für Vergoldungen
    • Verbotene Varianten der Feingehaltsangabe
  • Pauschales Verbot von Feingehaltsangaben auch in Werbung und Produkthinweisen?
    • Die Einschätzung der Wettbewerbszentralen
    • Fehlerhafte Rechtsanwendung und unzulässige Generalisierung der Zentralen
      • Unzulässige Wortlautüberdehnung
      • Verkennung des Beurteilungsmaßstabs im Bereich der Irreführung nach §5 UWG
      • Ergebnis und Einschätzung der IT-Recht-Kanzlei
    • Weitere Besonderheiten bei Angeboten und Werbung für vergoldete Produkte
      • Präzise Artikelbeschreibungen und Transparenzpflicht
      • Positionierung von vergoldeten Produkten im Online-Shop
      Fazit

    Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/vergoldete-produkte-rechtliches.html

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Im Rahmen ihrer anwaltlichen Praxis wird die IT-Recht Kanzlei immer wieder mit Abmahnungen von Online-Händlern konfrontiert, die sich auf Fehler im Zusammenhang mit bestimmten Produkttypen beziehen. Die Kanzlei hat dies zum Anlass genommen, die nachfolgende Checkliste für bestimmte Produkttypen zu erstellen, die nach ihren Erkenntnissen einem besonders hohen Abmahnrisiko unterliegen. Dabei ist sie insbesondere auf die Punkte eingegangen, die in der Praxis bei bestimmten Produkten immer wieder falsch gemacht werden und damit zu Abmahnungen führen können.

Den vollständigen, für AGB-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei sichtbaren Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/rechtliche-fallen-verkaufsratgeber.html

Ein recht selten beleuchtetes Thema sind Werbeangaben, welche Unternehmer zur stofflichen Beschaffenheit ihrer im Internet feilgebotenen Produkte veröffentlichen. Hier sollte jeder Unternehmer unbedingt Vorsicht walten lassen, da Irreführungen über die stofflichen Substanzen ihrer Produkte schnell wettbewerbswidrig und damit abmahngefährdet sein können. Der folgende Beitrag soll mit Hilfe vieler Beispiele dazu beitragen, ein Gespür dafür zu vermitteln, wie und auf welche Art und Weise über Ausführung, Zusammensetzung und der Beschaffenheit von Waren gefahrlos geworben werden kann.

Aus dem Inhalt

  • Gold- und Silberwaren
  • Künstliche Erzeugnisse
  • Leder
  • Leinen
  • Limonade, Saft
  • Praline
  • Seide
  • Spirituosen
  • Wasser
  • Watte
  • Wolle
  • Fazit

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: www.it-recht-kanzlei.de/kennzeichnung-stoffliche-zusammensetzung-waren.html

Häufige Abmahnfallen

Einen Überblick darüber, was aktuell abgemahnt wird, findest Du im Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei: https://www.it-recht-kanzlei.de/viewTopic.php?folder=840

Derzeit werden viele Online-Händler abgemahnt, die zur Bezeichnung von Textilfasern den Ausdruck "Merinowolle" gebrauchen. Dies ist auch in der Tat abmahnbar. So hat das OLG Hamm mit Urteil vom 02.08.2018 (Az.: 4 U 18/18) entschieden, dass die Bezeichnung von Textilfasern mit dem Ausdruck „Merinowolle“ nicht den Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung genügt und einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß darstellt. Die abmahnende Kanzlei setzt übrigens einen Streitwert von 10.000 Euro an.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/merino-wolle-keine-zulaessige-faserbezeichnung.html

Immer wieder werden Online-Händler abgemahnt, die Textilien über das Internet verkaufen und hinsichtlich der Informationen über die Zusammensetzung der Textilfasern den Begriff "Acryl" verwenden.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/acryl-abmahnung.html

Abmahnungen wegen unverlangt zugesendeter Werbung per E-Mail sind immer noch ein Klassiker. Meist geht es darum, dass Unternehmen an Kunden Werbemails verschicken, ohne überhaupt hierzu eine Einwilligung zu haben. Sowas ist grundsätzlich unzulässig – von den engen gesetzlichen Ausnahmen mal abgesehen. Ebenso unzulässig ist es aber auch im Wege der Einholung einer Einwilligung in der sog. Double-Opt-In-E-Mail Werbung zu verstecken.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/bestaetigungsmail-werbefrei-abmahnung.html

Wer als Onlinehändler mit einer Garantie für seine Produkte wirbt, ohne zugleich bestimmte Hinweis- und Informationspflichten zu erfüllen, bewegt sich juristisch auf dünnem Eis. Aus aktuellem Anlass – es sind derzeit wieder viele Abmahner aktiv, die fehlerhafte Garantiewerbung abmahnen – möchte die IT-Recht Kanzlei mit dem folgenden Beitrag die Problematik in Erinnerung rufen.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/werbung-garantie-abmahnung.html

Vermehrt kommt es immer wieder vor, dass Unternehmer Werbung mit Selbstverständlichkeiten betreiben und somit Verbraucher täuschen. Die Grenz der zulässigen Werbung wird dabei schnell überschritten. Wann eine solche Werbung unzulässig ist, hat der BGH mehrmals klargestellt. In einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin mit Urteil vom 03.02.2016 (Az. 5 W 2/16) wurde das Urteil des obersten Gerichtshofs auf den hier vorliegenden Fall übernommen.

Aus dem Inhalt

  • Der Sachverhalt
  • Die Entscheidung des Gerichts
  • Fazit

Den vollständigen, für AGB-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei sichtbaren Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/lg-berlin-werbeaussage-versicherter-versand.html

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Abmahnungen sind DAS Top-Thema für Online-Händler. Daher versucht die Kanzlei das hohe Informationsinteresse hierzu zu befriedigen und stellt übersichtlich die häufigsten Abmahnfallen im Bereich des Wettbewerbsrechts dar. Zudem zeigt sie Wege auf, wie Fehler und damit kostspielige Abmahnungen in diesem Bereich vermieden werden können. Die nachfolgende Auflistung an Abmahngründen ist nicht abschließend und wird laufend ergänzt - um immer am Puls der Abmahnzeit zu bleiben.

Aus dem Inhalt

  • Datenschutz
    • Fehlende Datenschutzerklärung
    • Online-Kontaktformular - Einwilligung erforderlich?
    • SSL-Verschlüsselung bei Webformularen (z.B. Kontaktformular) Pflicht
    • Versand von Newslettern
    • Unzulässige Weitergabe von Kunden-E-Mailadressen an Paketdienstleister
    • Cookie-Hinweis erforderlich?
    • Versendung von Aufforderungen zur Bewertungsabgabe (Feedbackanfrage)
    • Anmeldung zum E-Mail-Newsletter
    • Pflicht zur Erteilung eines Cookie-Hinweises für ausgewählte Google-Services
    • Einsatz von Google-Analytics muss anonymisiert und datenschutzrechtlich geregelt sein
    • Verschlüsselung des Online-Shops angeraten
  • Impressum
    • Verwendung von Sonderrufnummern für Kundenservicehotlines abmahnbar
    • Fehlen bestimmter Pflichtangaben: im Impressum
    • Klickbarer Link auf EU-Plattform zur Streitbeilegung
    • Impressum: Pflicht zur Benennung des redaktionell Verantwortlichen?
    • Angabe der WEEE-Registrierungsnummer im Impressum: verpflichtend für Hersteller von Elektrogeräten
    • Facebook: Problem mit Impressumsdarstellung
    • VII.Keine Platzhalter im Impressum verwenden!
  • Energie-Kennzeichnung
    • Seit 01.08.2017: Verschärfung der Energieverbrauchskennzeichnung in der Werbung
    • Aktuell abgemahnt: Fehlende Angaben zum Spektrum bei energieverbrauchsrelevanten Produkten
  • Informationspflichten
    • Auslaufmodelle: Pflicht zum Hinweis
    • Bestellvorgang: vor Abschluss wesentliche Produktmerkmale anzeigen
    • Jugendschutzbeauftragten bei jugendgefährdenden Inhalten nennen
    • Elektrogeräte: Neue Informationspflichten für Vertreiber seit dem 25.07.2016
  • Jugendschutz
    • Multimediadatenträger (wie z.B. Computer- und Konsolenspiele, DVD/ Blu-Ray, etc.)
    • Kennzeichnungspflichten
    • Verkäufer haften für fehlende physische Kennzeichnung von Verbraucherprodukten durch den Hersteller
  • Newsletter
    • Newsletteranmeldung: Achtung bei der Formulierung der Einwilligungserklärung
  • Preisangabenverordnung
    • Der richtige Umgang mit der Angabe "inkl. MwSt." bei Kleinunternehmern und bei Differenzbesteuerung
    • Was gilt bei Kleinunternehmern?
    • Was gilt bei der Differenzbesteuerung?
    • Wie setzen Sie das konkret im eigenen Online-Shop, auf eBay & Amazon um?
    • Grundpreise: Häufig Gegenstand von Abmahnungen
    • Pflicht zur Grundpreisangabe
    • Wahrnehmung des Gesamt- und Grundpreises auf einen Blick
    • Vorsicht bei Grundpreisangabe mit Bezugnahme auf die Mengeneinheit 100g / 100ml
    • Grundpreise: Sonderfall Preissuchmaschine
    • Grundpreise: Problematik Warensets
    • Grundpreise: Abtropfgewicht bei festen Lebensmittel
    • Grundpreise: Besonderheit bei Garne und Wolle
    • Grundpreise: Besonderheit bei Parkett, Fliesen, Beläge
    • Achtung bei Suchergebnissen grundpreispflichtiger Artikel
    • Grundpreise: Besonderheiten bei speziellen Lebensmitteln
  • Preisaktionen
    • Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion ist unzulässig
    • Produktbilder spiegeln Lieferumfang des angebotenen Produkts wieder
  • Versand / Versandkosten
    • Versandkostenangaben für Ausland
    • Versand ins Nicht-EU-Ausland: Hinweis auf anfallende Zölle und Steuern
    • Einmalige Falschlieferung von Waren kann abmahnbar sein
    • Ausverkaufte Ware als „lieferbar“ anbieten
    • Vermengung von Versandkosten und Zahlungskosten für bestimmte Zahlungsarten
    • Werbung mit "versandkostenfrei"
    • VII. Werbung mit "versichertem Versand"
  • Werbung
    • Streichpreise (Preisgegenüberstellung)
    • Prüf- und Qualitätszeichen und Prüfsiegeln: Prüfkriterien angeben
    • Nutzung einer Weiterempfehlungsfunktion („Tell-a-Friend“)
    • Werbung mit Testergebnissen
    • Werbung mit einer Allein- oder Spitzengruppenstellung
    • Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion ist unzulässig
    • Finanzierungen
    • Werbung in "No Reply" Bestätigungsmails
    • Werbung mit nicht existierender, veralteter oder falscher UVP
    • Achtung bei der Versendung von Bewertungsanfragen (sog. Feedbackanfragen)
    • Werbung mit Auszeichnungen
    • Kundenzufriedenheitsanfrage via Rechnungsmail: nur mit Einwilligung
    • Werbung in E-Mail-Signatur ist unzulässig
  • Verhaltenskodex
  • Verpackungsgesetz
  • Widerrufsbelehrung
    • Nicht korrekt formatierte Widerrufsbelehrung bzw. Muster-Widerrufsformular
    • Fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung
    • In das Muster-Widerrufsformular gehört keine Telefonnummer
    • Bei eBay: Widersprüchliche Angaben zu Widerrufsfrist
  • Zahlung / Zahlungsarten
    • Seit dem 13. Januar 2018 gilt: Aufschläge für Überweisungen, Lastschriften, Visa und Mastercard verboten
    • Betrifft Online-Shops: Zumindest ein zumutbares unentgeltliches Zahlungsmittel ist anzubieten

Den vollständigen, für AGB-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei sichtbaren Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnfallen-klassiker.html

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Gerade im Online-Handel wird gerne mit bestimmten Schlagworten geworben. Damit soll nicht nur bei den angesprochenen Personen die gewünschte Aufmerksamkeit erregt, sondern auch bei den einschlägigen Suchmaschinen ein gutes Ergebnis erzielt werden. Doch ist bei der Werbung mit bestimmten Begriffen Vorsicht geboten. So haben einige Werbeaussagen bereits des Öfteren zu kostenpflichtigen Abmahnungen geführt. Diese aktuelle Liste gibt einen Überblick über die derzeit aus Sicht der IT-Recht Kanzlei am häufigsten abgemahnten Werbeaussagen.

Aus dem Inhalt

  • "14 Tage Widerrufsrecht"
  • "100 % Lizenzware"
  • "Auslaufmodell"
  • "Blitzversand"
  • "Bio" / "Öko"
  • "CE-geprüft", "CE-zertifiziert"
  • "FCKW-frei"
  • "Finanziert"
  • "Frei von Phtalaten"
  • "Garantie", "Herstellergarantie"
    • Fallstrick 1: Übernahme von Werbetexten der Hersteller bzw. Lieferanten
    • Fallstrick 2: Beschreibung des Lieferumfangs
    • Fallstrick 3: Auf Produktbildern erkennbare Garantiewerbung
    • Fallstrick 4: Exotische Garantieformen wie etwa Geld-zurück-Garantie
    • Fallstrick 5: Bei der Bereinigung auch auf Bilder / Banner achten
    • Fallstrick 6: eBays Katalogdaten/ Artikelmerkmale
    • Fallstrick 7: Sonderfall Amazon – keine Kontrolle über Inhalte der Artikelbeschreibung
    • Fallstrick 8: Fehlende Informationen über bestehende Herstellergarantie
  • "Geld-zurück Garantie"
  • "Geprüftes eBay-Mitglied"
  • "Geprüft nach Norm xy"
  • "Geprüfte Qualität"
  • "GS" ( = geprüfte Sicherheit), "GS-Geprüft"
  • "Himalaya-Salz"
  • "ISO 9001" oder "ISO-Norm 9001"
  • "Leder", "PU-Leder", "Veganes Leder" etc.
  • "Listenpreis", "alter Preis", "Verkaufspreis" etc.
  • "Made in Germany"
  • "Merinowolle"
  • "Mindermengenzuschlag"
  • "Nickelfrei"
  • "Originalware"
  • "Öko-Test Label"
  • "Outlet"
  • "Preisaktion"
  • "Rabatte" bei Suchmaschinen-Anzeigen
  • "Sonderaktionen"
  • "SSL-Verschlüsselung"
  • "Testergebnis"
  • "TÜV-geprüft"
  • „TÜV-GS geprüft“
  • "Unversicherter Versand"
  • "Vergoldet"
  • "Versicherter Versand"

Den vollständigen, für AGB-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei sichtbaren Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/abgemahnte-begriffe-werbung.html

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