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Hilfe für Verkäufer Abmahnfallen Abmahnklassiker Newsletterregistrierung: Vorsicht bei Werbung in Bestätigungsmail

Abmahnklassiker Newsletterregistrierung: Vorsicht bei Werbung in Bestätigungsmail

Abmahnungen wegen unverlangt zugesendeter Werbung per E-Mail sind immer noch ein Klassiker. Meist geht es darum, dass Unternehmen an Kunden Werbemails verschicken, ohne überhaupt hierzu eine Einwilligung zu haben. Sowas ist grundsätzlich unzulässig – von den engen gesetzlichen Ausnahmen mal abgesehen. Ebenso unzulässig ist es aber auch im Wege der Einholung einer Einwilligung in der sog. Double-Opt-In-E-Mail Werbung zu verstecken.

Achtung: Verzichte in der Bestätigungsmail zur Newsletter-Anmeldung konsequent auf Werbung — schon ein einzelner Werbesatz in dieser sogenannten Double-Opt-In-Mail gilt als unzulässig.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/bestaetigungsmail-werbefrei-abmahnung.html