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Hilfe für Verkäufer Abmahnfallen KG Berlin: Der Hinweis auf einen „versicherten" Versand ist irreführend und abmahnbar

KG Berlin: Der Hinweis auf einen „versicherten“ Versand ist irreführend und abmahnbar

Vermehrt kommt es immer wieder vor, dass Unternehmer Werbung mit Selbstverständlichkeiten betreiben und somit Verbraucher täuschen. Die Grenz der zulässigen Werbung wird dabei schnell überschritten. Wann eine solche Werbung unzulässig ist, hat der BGH mehrmals klargestellt. In einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin mit Urteil vom 03.02.2016 (Az. 5 W 2/16) wurde das Urteil des obersten Gerichtshofs auf den hier vorliegenden Fall übernommen.

Aus dem Inhalt

  • Der Sachverhalt
  • Die Entscheidung des Gerichts
  • Fazit
Achtung: Werbe nicht mit einem „versicherten Versand“ – DHL, Deutsche Post und die meisten anderen Versanddienstleister haften ohnehin gesetzlich bis zu einer bestimmten Summe, sodass die Angabe eine Selbstverständlichkeit als besonderen Vorteil darstellt und damit irreführend ist.

Den vollständigen, für AGB-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei sichtbaren Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/lg-berlin-werbeaussage-versicherter-versand.html