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Textilkennzeichnung: „Acryl“ oft abgemahnt

Immer wieder werden Online-Händler abgemahnt, die Textilien über das Internet verkaufen und hinsichtlich der Informationen über die Zusammensetzung der Textilfasern den Begriff „Acryl“ verwenden.

Achtung: Auch die Faserbezeichnung „Acryl“ ist ein bekannter Abmahngrund — der vollständige Beitrag erklärt, welche Bezeichnung stattdessen korrekt ist. Mehr zur Textilkennzeichnung generell im Artikel Leitfaden: Verkauf von Textilien.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/acryl-abmahnung.html