Vergoldete Produkte stellen ein preiswertes Pendant zu Gegenständen aus massiven Edelmetallen dar und gelangen vor allem im Schmuck- und Dekorgewerbe zum Einsatz, um eine besondere Werthaltigkeit zu simulieren und so bestimmte Luxusbedürfnisse der Verbraucher zu befriedigen. Weil der Goldüberzug aber wesentliche sichtbare Unterschiede zu Reingold verschwinden lässt und die Art und Qualität des Untermaterials verschleiert, bergen vergoldete Produkte auch ein latentes Täuschungspotenzial und werden nicht selten als wertvolles Massivgold gehandelt. Um derartige schädigende Instrumentalisierungen der Verwechslungsgefahr zu unterbinden und im Interesse von Markttransparenz und geschäftlicher Lauterkeit klare Trennlinien in Bezug auf die Wert-, Reinheits- und Prestigedifferenzen zu ziehen, haben Legislative und Rechtsprechung für vergoldete Produkte besondere Kennzeichnungs- und Werbevoraussetzungen geschaffen. Welche speziellen Anforderungen es beim Verkauf vergoldeter Gegenstände im Einzelfall zu beachten gilt, kannst Du im folgenden Beitrag nachlesen.
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