Am 13. Dezember 2024 tritt die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in Kraft. Sie führt zusätzliche Informationspflichten für Händler ein, die ihre Produkte online oder über eine andere Form des Fernabsatzes (z.B. per E-Mail oder Messenger-Kommunikation) anbieten. Nach Art. 19 der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung sehen diese Informationspflichten wie folgt aus:
Zur Erfüllung der Anforderungen 1 und 2 haben wir dir im Shop-Manager sowohl bei deinen Shop-Texten als auch bei den Produktdaten neue Felder angelegt. Zur Erfüllung der Anforderung 3 hast du bereits Produktfotos und einen Beschreibungstext angelegt. Du solltest dir noch überlegen, wie deine Artikel eindeutig identifiziert werden können. Hierzu könntest du zum Beispiel unsere Produkt-ID verwenden. Zur Erfüllung der Anforderung 4 musst du, falls du es nicht schon gemacht hast, deine Produktbeschreibung um Warnhinweise und Sicherheitsinformationen ergänzen und diese an deinem Produkt anbringen oder in einer Produktbeilage mitschicken.
Auf der Seite FAQ zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) – Anwendungsbereich, Händlerpflichten und Übergangsvorschriften gibt die IT-Recht Kanzlei ausführlich Antwort auf alle Fragen rund um das Thema. Einen Überblick zum Thema liefert auch ihr Beitrag Wichtig für alle Online-Händler: Neue Pflichten nach der EU-Produktsicherheitsverordnung.
Wir haben auf kasuwa alles so weit vorbereitet, dass du die ersten beiden Informationspflichten, also Angabe des Herstellers und gegebenenfalls zusätzlich des Produktverantwortlichen, mit möglichst wenig Aufwand erfüllen kannst. Folgende Informationen musst du hierzu in deinem ShopManager ergänzen:
Die Daten zum Hersteller und ggfs. zur verantwortlichen Person trägst du in deinem Shop-Manager unter Mein Shop → Texte im Bereich „GPSR – Allgemeine Produktsicherheit“ ein.


Diese Angaben werden auf deiner Produktseite im aufklappbaren Bereich „Hersteller & Vertreiber“ angezeigt. Du kannst sie bei Bedarf bei jedem einzelnen Produkt im Bearbeiten-Formular im Abschnitt Versand überschreiben.
In der Regel bist du der Hersteller deiner handgemachten Produkte. Falls du Material oder eingekaufte Produkte anbietest, die du z.B. lediglich veredelst, musst du hier den Hersteller des Materials oder der eingekauften Produkte eintragen, NICHT dich.
Das Feld „Marke / Handelsname“ ist optional. Alle anderen Felder musst du ausfüllen.
Falls du Produkte aus einem Nicht-EU-Ausland einführst (und der Hersteller keine Niederlassung in der EU hat) und diese weiterverkaufst bzw. zur Herstellung deiner Produkte verwendest, bist du als Shopbetreiber die verantwortliche Person.
Wenn du Angaben zur verantwortlichen Person machen musst, ist das Feld „Marke / Handelsname“ optional, alle anderen Felder sind Pflichtfelder.
In diesem Fall trägst du die Daten des Herstellers und ggfs. der verantwortlichen Person in deinem Shop-Manager bei jedem einzelnen Produkt im Bearbeiten-Formular im Abschnitt Versand ein, im Bereich „Verantwortliche Person (GPSR)“. Lässt du ein Feld leer, gilt automatisch deine Standardangabe aus „Mein Shop → Texte“.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sollten nicht als rechtlicher Rat für spezifische Einzelfälle betrachtet werden. Da die rechtlichen Umstände in jedem Fall unterschiedlich sind, wird empfohlen, bei rechtlichen Fragestellungen oder Problemen einen qualifizierten Rechtsanwalt oder eine andere befugte juristische Fachkraft zu konsultieren. Der Verfasser dieses Artikels ist kein Rechtsanwalt und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.