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Hilfe für Verkäufer Verpackung & Produktsicherheit Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Zusätzliche produktsicherheitsrechtliche Informationspflichten

Am 13. Dezember 2024 tritt die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in Kraft. Sie führt zusätzliche Informationspflichten für Händler ein, die ihre Produkte online oder über eine andere Form des Fernabsatzes (z.B. per E-Mail oder Messenger-Kommunikation) anbieten. Nach Art. 19 der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung sehen diese Informationspflichten wie folgt aus:

  1. Jedes Produktangebot muss mit Angaben zum Hersteller versehen werden.
  2. Falls Produkte in die EU importiert werden und der angegebene Hersteller keine Niederlassung in der EU hat, müssen zusätzlich Angaben zur verantwortlichen Person gemacht werden.
  3. Jedes Produktangebot muss Informationen zur Identifizierung des Produkts enthalten (Produktbilder, Art des Produkts, Produktidentifikatoren, etc.)
  4. Falls zutreffend, müssen für ein Produktangebot Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Produktbeschreibung angeben werden. Diese sind ebenso am Produkt oder in einer Begleitunterlage anzubringen.

Zur Erfüllung der Anforderungen 1 und 2 haben wir dir im Shop-Manager sowohl bei deinen Shop-Texten als auch bei den Produktdaten neue Felder angelegt. Zur Erfüllung der Anforderung 3 hast du bereits Produktfotos und einen Beschreibungstext angelegt. Du solltest dir noch überlegen, wie deine Artikel eindeutig identifiziert werden können. Hierzu könntest du zum Beispiel unsere Produkt-ID verwenden. Zur Erfüllung der Anforderung 4 musst du, falls du es nicht schon gemacht hast, deine Produktbeschreibung um Warnhinweise und Sicherheitsinformationen ergänzen und diese an deinem Produkt anbringen oder in einer Produktbeilage mitschicken.

Weiterführende Informationen

Auf der Seite FAQ zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) – Anwendungsbereich, Händlerpflichten und Übergangsvorschriften gibt die IT-Recht Kanzlei ausführlich Antwort auf alle Fragen rund um das Thema. Einen Überblick zum Thema liefert auch ihr Beitrag Wichtig für alle Online-Händler: Neue Pflichten nach der EU-Produktsicherheitsverordnung.

Was du jetzt tun musst

Wir haben auf kasuwa alles so weit vorbereitet, dass du die ersten beiden Informationspflichten, also Angabe des Herstellers und gegebenenfalls zusätzlich des Produktverantwortlichen, mit möglichst wenig Aufwand erfüllen kannst. Folgende Informationen musst du hierzu in deinem ShopManager ergänzen:

  • die Daten der Hersteller deiner Produkte und
  • zusätzlich die Daten einer verantwortlichen Person (das bist in aller Regel du), falls deine Produkte in die EU importiert werden und der Hersteller keine Niederlassung innerhalb der EU hat. Solltest du der Hersteller deiner Produkte sein, ist die Angabe einer verantwortlichen Person nicht notwendig.
Achtung: Ohne diese Angaben verstößt dein Shop gegen die GPSR-Informationspflichten – trage die Daten deshalb zeitnah ein.

Falls du der Hersteller bist bzw. du nur einen einzigen Hersteller hast

Die Daten zum Hersteller und ggfs. zur verantwortlichen Person trägst du in deinem Shop-Manager unter Mein Shop → Texte im Bereich „GPSR – Allgemeine Produktsicherheit“ ein.

Shop-Manager mit aktiver Seitenleisten-Navigation „Mein Shop“ und aktivem Tab „Texte“; der Abschnitt „GPSR – Allgemeine Produktsicherheit“ folgt weiter unten auf der Seite
Abschnitt „GPSR – Allgemeine Produktsicherheit“ mit den Feldern für Hersteller (Name, Adresse, Marke / Handelsname, E-Mail) und Verantwortliche Person (EU)

Diese Angaben werden auf deiner Produktseite im aufklappbaren Bereich „Hersteller & Vertreiber“ angezeigt. Du kannst sie bei Bedarf bei jedem einzelnen Produkt im Bearbeiten-Formular im Abschnitt Versand überschreiben.

Angaben zum Hersteller des Produkts

In der Regel bist du der Hersteller deiner handgemachten Produkte. Falls du Material oder eingekaufte Produkte anbietest, die du z.B. lediglich veredelst, musst du hier den Hersteller des Materials oder der eingekauften Produkte eintragen, NICHT dich.

Das Feld „Marke / Handelsname“ ist optional. Alle anderen Felder musst du ausfüllen.

Angaben zur verantwortlichen Person

Falls du Produkte aus einem Nicht-EU-Ausland einführst (und der Hersteller keine Niederlassung in der EU hat) und diese weiterverkaufst bzw. zur Herstellung deiner Produkte verwendest, bist du als Shopbetreiber die verantwortliche Person.

Wenn du Angaben zur verantwortlichen Person machen musst, ist das Feld „Marke / Handelsname“ optional, alle anderen Felder sind Pflichtfelder.

Falls du verschiedene Hersteller hast

In diesem Fall trägst du die Daten des Herstellers und ggfs. der verantwortlichen Person in deinem Shop-Manager bei jedem einzelnen Produkt im Bearbeiten-Formular im Abschnitt Versand ein, im Bereich „Verantwortliche Person (GPSR)“. Lässt du ein Feld leer, gilt automatisch deine Standardangabe aus „Mein Shop → Texte“.

Abschnitt „Verantwortliche Person (GPSR)“ im Produkt-Editor mit den Feldern für Hersteller und Verantwortliche Person (EU), darunter jeweils die Standardangabe aus den Shop-Texten als Platzhalter

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sollten nicht als rechtlicher Rat für spezifische Einzelfälle betrachtet werden. Da die rechtlichen Umstände in jedem Fall unterschiedlich sind, wird empfohlen, bei rechtlichen Fragestellungen oder Problemen einen qualifizierten Rechtsanwalt oder eine andere befugte juristische Fachkraft zu konsultieren. Der Verfasser dieses Artikels ist kein Rechtsanwalt und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.