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Hilfe für Verkäufer Verpackung & Produktsicherheit Das Verpackungsrecht einfach erklärt

Das Verpackungsrecht einfach erklärt

Wer auf kasuwa verkauft und Ware verschickt, muss seine Versandverpackungen registrieren und an einem dualen System beteiligen — ab der ersten Verpackung. Klingt nach viel, sind aber vier Schritte, und die Kosten liegen bei wenigen Euro im Jahr.

Seit dem 12. August 2026 heißt das Gesetz anders. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde vom Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst, das die EU-Verpackungsverordnung in deutsches Recht umsetzt. An deinen vier Schritten ändert sich dadurch nichts — und wer bereits registriert ist, gilt auch nach neuem Recht als registriert.§ 68 VerpackDG

Bist du überhaupt gemeint?

Das Verpackungsrecht kennt zwei Rollen, und sie werden leicht verwechselt. Für die Pflichten auf dieser Seite zählt nur die zweite:

Erzeuger

Stellt die Verpackung selbst her

Sorgt dafür, dass der Karton die Anforderungen der EU-Verordnung erfüllt. In aller Regel dein Kartonlieferant — es sei denn, du fertigst deine Versandboxen selbst aus Kartonbögen.

Hersteller — das bist du

Bringt die Verpackung erstmals in Umlauf

Wer Ware in einem Karton verschickt, bringt diesen Karton in Umlauf. Daraus folgen Registrierung, Systembeteiligung und Meldungen.

Gemeint sind deine Versandverpackungen: Karton, Versandtasche, Klebeband, Füllmaterial. Welche Rolle beim grenzüberschreitenden Versand gilt, steht im Artikel zur EU-Verpackungsverordnung.

Deine vier Schritte

  1. Registriere dich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister im Portal LUCID.§ 6

  2. Beteilige dein Verpackungsmaterial an einem dualen System und gib dort Materialart — Glas, Papier, Pappe, Kartonage, Karton oder Kunststoff — und die Mengen an.§ 7

  3. Melde die beteiligten Mengen und Materialien in LUCID.§ 9

  4. Gib zu Beginn jedes Folgejahrs deine Planmenge für das kommende Jahr und die Abschlussmenge des vergangenen Jahrs in LUCID an.§ 10

Zwei Fristen aus dem Übergangsrecht. Änderungen an deinen Registrierungsdaten sind bis zum 12. November 2026 vorzunehmen. Systembeteiligungen, die vor dem 12. August 2026 erfolgt sind, gelten längstens bis zum 31. Dezember 2026 fort — für 2027 beteiligst du also wie gewohnt neu.§ 68

Deinen Lizenzschlüssel bei kasuwa hinterlegen

Pflicht gegenüber kasuwa: Trage deinen Lizenzschlüssel (LUCID) im Shopmanager unter Einstellungen → Persönlich im Bereich „Verpackungslizenz“ ein. Damit weist du nach, dass deine Verpackungen an einem dualen System beteiligt sind.

Die LUCID-Nummer beginnt mit DE, danach folgen 13 Ziffern. Prüfe die Eingabe sorgfältig — ein Zahlendreher fällt erst auf, wenn jemand nachschaut.

Bereich „Verpackungslizenz“ in den Shop-Manager-Einstellungen mit dem Feld „Lizenzschlüssel (LUCID)“

Wo du dich beteiligen kannst

Wir empfehlen Activate by Reclay — dort kostet die Beteiligung für kleine Mengen wenige Euro im Jahr. Wer bei der IT-Recht Kanzlei ein Rechtstextpaket gebucht hat, bekommt zusätzlich 8 % Rabatt.

Tipp: Schätze deine Jahresmenge lieber etwas großzügiger, als sie zu knapp anzusetzen. Zu viel gemeldetes Material kostet ein paar Cent, zu wenig gemeldetes ist eine Pflichtverletzung — und nachmelden ist umständlicher als einmal richtig planen.

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