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Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Zusätzliche produktsicherheitsrechtliche Informationspflichten

Am 13. Dezember 2024 tritt die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in Kraft. Sie führt zusätzliche Informationspflichten für Händler ein, die ihre Produkte online oder über eine andere Form des Fernabsatzes (z.B. per E-Mail oder Messenger-Kommunikation) anbieten. Nach Art. 19 der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung sehen diese Informationspflichten wie folgt aus:

  1. Jedes Produktangebot muss mit Angaben zum Hersteller versehen werden.
  2. Falls Produkte in die EU importiert werden und der angegebene Hersteller keine Niederlassung in der EU hat, müssen zusätzlich Angaben zur verantwortlichen Person gemacht werden.
  3. Jedes Produktangebot muss Informationen zur Identifizierung des Produkts enthalten (Produktbilder, Art des Produkts, Produktidentifikatoren, etc.)
  4. Falls zutreffend, müssen für ein Produktangebot Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Produktbeschreibung angeben werden. Diese sind ebenso am Produkt oder in einer Begleitunterlage anzubringen.

Zu Erfüllung der Anforderungen 1 und 2 haben wir dir im Shop-Manager bei den Shop-Daten und bei den Produkt-Daten neue Felder angelegt. Zur Erfüllung der Anforderung 3 hast du bereits Produktfotos und eine Beschreibungstext angelegt. Du solltest dir noch überlegen, wie deine Artikel eindeutig identifiziert werden können. Hierzu könntest du zum Beispiel unsere Produkt-ID verwenden. Zur Erfüllung der Anfoderung 4 musst du, falls du es nicht schon gemacht hast, deine Produktbeschreibung um Warnhinweise und Sicherheitsinformationen ergänzen und diese an deinem Produkt anbringen oder in einer Produktbeilage mitschicken.

Weiterführende Informationen

Auf der Seite FAQ zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) – Anwendungsbereich, Händlerpflichten und Übergangsvorschriften gibt die IT-Recht Kanzlei ausführlich Antwort auf alle Fragen rund um das Thema. Einen Überblick zum Thema liefert auch ihr Beitrag Wichtig für alle Online-Händler: Neue Pflichten nach der EU-Produktsicherheitsverordnung.

Was du jetzt tun musst

Wir haben auf kasuwa alles so weit vorbereitet, dass du die ersten beiden Informationspflichten, also Angabe des Herstellers und gegebenenfalls zusätzlich des Produktverantwortlichen, mit möglichst wenig Aufwand erfüllen kannst. Folgende Informationen musst du hierzu in deinem ShopManager ergänzen:

  • die Daten der Hersteller deiner Produkte und
  • zusätzlich die Daten einer verantwortlichen Person (das bist in aller Regel du), falls deine Produkte in die EU importiert werden und der Hersteller keine Niederlassung innerhalb der EU hat. Solltest du der Hersteller deiner Produkte sein, ist die Angabe einer verantwortlichen Person nicht notwendig.

Falls du der Hersteller bist bzw. du nur einen einzigen Hersteller hast

Die Daten zum Hersteller und ggfs. zur verantwortlichen Person trägst du in deinem Shop-Manager auf der Seite Einstellungen > Shop-Daten ganz unten in den Block „EU-Produktsicherheitsverordnung“ ein. Diese Angaben werden in deinem Shop bei jedem Produkt unterhalb des Buttons „In den Warenkorb“ ausgegeben.

Du kannst sie bei Bedarf bei jedem einzelnen Produkt ganz unten auf der Seite „Produkt bearbeiten“ überschreiben.

Angaben zum Hersteller des Produkts

In der Regel bist du der Hersteller deiner handgemachten Produkte. Falls du Material oder eingekaufte Produkte anbietest, die du z.B. lediglich veredelst, musst du hier den Hersteller des Materials oder der eingekauften Produkte eintragen, NICHT dich.

Das Feld „Hersteller: eingetragene Marke/Handelsname“ ist optional. Alle anderen Felder musst du ausfüllen.

Angaben zur verantwortlichen Person

Falls du Produkte aus einem Nicht-EU-Ausland einführst (und der Hersteller keine Niederlassung in der EU hat) und diese weiterverkaufst bzw. zur Herstellung deiner Produkte verwendest, bist du als Shopbetreiber die verantwortliche Person.

Wenn du Angaben zur verantwortlichen Person machen muss, ist das Feld „Verantwortlicher: eingetragene Marke/Handelsname“ optional, alle anderen Felder sind Pflichtfelder.

Falls du verschiedene Hersteller hast

In diesem Fall trägst du die Daten des Herstellers und ggfs. der verantwortlichen Person in deinem Shop-Manager bei jedem einzelnen Produkt auf der Seite „Produkt bearbeiten“ ganz unten ein. Die Angaben sind identisch mit denen auf der Seite Einstellungen > Shop-Daten.


Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sollten nicht als rechtlicher Rat für spezifische Einzelfälle betrachtet werden. Da die rechtlichen Umstände in jedem Fall unterschiedlich sind, wird empfohlen, bei rechtlichen Fragestellungen oder Problemen einen qualifizierten Rechtsanwalt oder eine andere befugte juristische Fachkraft zu konsultieren. Der Verfasser dieses Artikels ist kein Rechtsanwalt und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

Aktualisiert am 30. September 2024

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