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FAQ zur praktischen Umsetzung der DSGVO im Online-Handel

Auf verschiedensten Seiten im Internet werden bereits jetzt die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf den Online-Handel dargestellt – allerdings meist ausschließlich mit rechtlichem Schwerpunkt. Weil die praktische Umsetzung der Vorschriften Online-Händler aber noch immer vor erhebliche Schwierigkeiten stellt, die Rechtskennern im Zweifel wenig bewusst sind, hat die IT-Recht Kanzlei um Zusendung konkreter praxisrelevanter Fragen gebeten. Die folgenden FAQ sollen einfache, praktikable Antworten auf das geben, was Online-Händler im Zusammenhang mit der DSGVO umtreibt.

Aus dem Inhalt

A. Allgemeine Fragen

  • Frage: Gilt die DSGVO auch für vor dem 25.05.2018 erhobene Daten?
  • Frage: Gilt die DSGVO auch außerhalb des Online-Handels, etwa bei Verkäufen auf Messen etc.?
  • Frage: Wer ist richtiger „Verantwortlicher“ im Online-Handel?
  • Frage: Bezieht sich die DSGVO nur auf den Online-Handel?
  • Frage: Gilt die DSGVO auch im B2B-Geschäft?
  • Frage: Gilt die DSGVO für einen B2B-only-Shop in Bezug auf (nicht akzeptierte) Vertragsanträge von Privatpersonen?
  • Frage: Gilt die DSGVO auch für den Handel auf Plattformen (eBay, Amazon und Co.?)
  • Frage: Gilt die DSGVO auch für Kleinunternehmer?
  • Frage: Wie erfüllen „kleinere“ Händler die Vorgaben der künftigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
  • Frage: Welche Bereiche im Online-Shop müssen vor Inkrafttreten der DSGVO überarbeitet werden?
  • Frage: Muss die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung im Bestellvorgang durch den Kunden ausdrücklich bestätigt werden?

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-datenschutz-grundverordnung.html

Aktualisiert am 15. Februar 2022

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