Immer wieder erfolgten in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber gewerblichen Anbietern im Internet mit der Begründung, dass deren Internetpräsenzen gar keine oder nur unvollständige Impressen enthielten. Dabei ist es keine Kunst, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen und korrekt auf der Shop-Seite zu implementieren. In einer Serie der IT-Recht Kanzlei wird erläutert, auf was künftige Shop-Betreiber bei der Gestaltung eines rechtssicheren Impressums achten müssen.
Aus dem Inhalt
- Was ist ein Impressum?
- Haftung für fehlerhaftes Impressum
- Vollständig fehlendes Impressum
- Fehlender Name und fehlende Anschrift
- Abgekürzte Vornamen
- Fehlende Telefonnummer
- Fehlende Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde
- Fehlende Angabe des Vertretungsberichtigten und des Handelsregisters
- Wer muss ein Impressum führen?
- Was sollte in einem Impressum stehen?
- Name und Anschrift des Online-Shopbetreibers, besondere Auskünfte
- Vertretungsberechtigte
- Aufsichtsbehörde, Register und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Weitere Pflichten für besondere Berufsgruppen
- Platzierung und Gestaltung des Impressums
- Bezeichnung des Impressums
- Einbindung des Impressums auf der Webseite
- Praxistipps
Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/eroeffnen-onlineshop-impressum.html