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Sag mir wann: OLG München zur unbestimmten Lieferzeit

Elektrogigant wurde jüngst wegen des Liefer-Hinweises „Der Artikel ist bald verfügbar…“ bei einem über den Onlineshop angebotenen Smartphone verklagt. Das OLG München (Urteil vom 17. Mai 2018, AZ 6 U 3815/17) hat geurteilt, dass eine solche Angabe nicht den Informationspflichten über den Liefertermin genügt, weil nicht erkennbar ist bis zu welchen Tag die Lieferung erfolgen wird.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/olg-muenchen-unbestimmte-lieferzeit.html

Aktualisiert am 15. Februar 2022

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