Aufgrund einer kürzlich ergangenen EuGH-Entscheidung muss auf jedem YouTube-Profil eine eigene Datenschutzerklärung, sowie das Impressum des Nutzers hinterlegt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung wie auch des Impressums bei YouTube an technische Grenzen. Die Lösung: Der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei, der YouTube-Betreibern eine komfortable Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ermöglicht.
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