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Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:


Geltungsbereich
Vertragsabschluss
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Fremdleistungen / Beauftragungen Dritter
Termine
Rücktritt
Honorar
Zahlung
Eigentumsrecht
Urheberschutz
Gewährleistung und Schadenersatz
Anzuwendendes Recht
Shop: Angebote und Leistungsbeschreibung
Bestellvorgang und Vertragsabschluss
Preise und Versandkosten
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Widerrufsbelehrung für Verbraucher


1. Geltungsbereich
1.1. UniCat Grafikdesign e.U. erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von UniCat Grafikdesign ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von UniCat Grafikdesign bzw der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von Unicat Grafikdesign sind freibleibend und unverbindlich. Andere Angaben durch UniCat Grafikdesign (wie Preislisten, Kataloge oder Anzeigen) gelten keinesfalls als Angebot.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei UniCat Grafikdesign gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Alle Leistungen von UniCat Grafikdesign (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen sieben Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von UniCat Grafikdesign wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.3. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

3.4. Bei Entwürfen hat der Kunde je nach Umfang des Entwurfs 7–14 Werktage Zeit, sich für einen Entwurf zu entscheiden oder keinen anzunehmen. Im Falle daß der Kunde keinen Entwurf annimmt, ist eine Abschlagszahlung an UniCat Grafikdesign in der Höhe der geleisteten Stunden zu entrichten.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

4.2. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er UniCat Grafikdesign eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von UniCat Grafikdesign.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von UniCat Grafikdesign entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6.Rücktritt
6.1. Rücktritt vom Vertrag

Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

•die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert
wird;

•berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von UniCat Grafikdesign weder Vorauszahlungen
leistet noch vor Leistung von UniCat Grafikdesign eine taugliche Sicherheit leistet.

6.2. tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen, ist UniCat Grafikdesign verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, UniCat Grafikdesign die erbrachten Leistungen zu vergüten und die entstandenen Kosten und Spesen zu ersetzen.

7. Honorar
7.1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro ohne Umsatzsteuer. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag.

7.2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von UniCat Grafikdesign für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.3. Alle Leistungen von UniCat Grafikdesign, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle UniCat Grafikdesign erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.4. Kostenvoranschläge von UniCat Grafikdesign sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vonUniCat Grafikdesign schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7.5. Für alle Arbeiten von UniCat Grafikdesign, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt UniCat Grafikdesign eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich UniCat Grafikdesign zurückzustellen.

8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen von UniCat Grafikdesign werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen acht Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von UniCat Grafikdesign.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von UniCat Grafikdesign aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von UniCat Grafikdesign schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

9. Eigentumsrecht
9.1. Alle Leistungen von UniCat Grafikdesign einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von UniCat Grafikdesign und können von UniCat Grafikdesign jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit UniCat Grafikdesign darf der Kunde die Leistungen von UniCat Grafikdesign nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von UniCat Grafikdesign setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von UniCat Grafikdesign dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus (= Nutzungsbewilligung)

9.2. Änderungen von Leistungen von UniCat Grafikdesign, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von UniCat Grafikdesign und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

9.3. Für die Nutzung von Leistungen von UniCat Grafikdesign, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von UniCat Grafikdesign erforderlich. Dafür steht UniCat Grafikdesign und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9.4. Für die Nutzung von Leistungen von UniCat Grafikdesign bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von UniCat Grafikdesign notwendig.

10. Urheberschutz
10.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

11. Gewährleistung und Schadenersatz
11.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.

11.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde UniCat Grafikdesign alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

11.3. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von UniCat Grafikdesign beruhen.

11.4. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

11.5. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

11.6. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von UniCat Grafikdesign für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

11.7. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

12. Anzuwendendes Recht
12.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und UniCat Grafikdesign ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13. Shop: Angebote und Leistungsbeschreibung
13.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen auf der Website von UniCat Grafikdesign haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

13.2. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer bleiben vorbehalten.

13.3 Mein Angebot richtet sich ausschließlich an private oder gewerbliche Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, Deutschland, Belgien, Dänemark (außer Färöer, Grönland ),Estland, Finnland (außer Aland), Frankreich (außer Überseegebiete), Großbritannien und Nordirland (außer Überseegebiete), Irland, Italien (außer Campione d’Italia, Livigno, San Marino, Vatikanstadt), Lettland, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande (außer Überseegebiete), Polen, Portugal (außer Azoren, Madeira), Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (außer Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla), Tschechische Republik, Ungarn mit einem Warengewicht von maximal 25kg** pro Paket.

** Für Dänemark, Finnland und Schweden gilt ein Maximalgewicht von 20 kg.

Übersteigt ein Paket dieses Gewicht, so wird der Inhalt auf zwei Pakete aufgeteilt und es fallen die doppelten Versandkosten an.

14. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
14.1. Für den Bestellvorgang ist es nicht nötig, ein Kundenkonto anzulegen. Jeder kann ohne Registrierung sämtliche Produkte käuflich erwerben.

14.2. Bestellvorgang: Der Kunde kann jedes beliebige Produkt über die Schaltfläche „in den Warenkorb“ unverbindlich für einen eventuellen Kauf in den Warenkorb legen. Dieser Vorgang verpflichtet noch nicht zum Kauf.

14.3. Kauf: Wenn alle gewünschten Waren im Warenkorb sind können die Produkte durch Klick auf „Check out“ und dann auf „Weiter zur Kassa“ gekauft werden. Auch bei digitalen Produkten ist es hier notwendig, dass der Kunde seine Daten angibt um eine korrekte Rechnung und Lieferschein als PDF zu erhalten. Die Daten werden dann zur Erfüllung unternehmerischer Pflichten 7 Jahre aufbewahrt. Nachfolgend erhält der Kunde Gelegenheit, seine Angaben sowie Art und Anzahl der von ihm für die Bestellung ausgewählten Papeterie-Produkte auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu berichtigen.

14.4. Mit dem Klick auf „Jetzt kaufen“ erkennt der Kunde die AGB vollinhaltlich an und bestätigt die Richtigkeit aller seiner Angaben. Damit kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und UniCat Grafikdesign zustande.

14.5 Festgehalten wird, dass UniCat Grafikdesign grundsätzlich nicht verpflichtet ist, das Angebot des Kunden anzunehmen. Die Agentur wird sich jedoch in dem Fall, dass das Angebot des Kunden nicht angenommen wird, nach Möglichkeit bemühen, den Kunden hiervon innerhalb angemessener Frist zu verständigen.

14.6 Zahlungsmodalitäten: die Bestellung wird nur per Vorkassa (Banküberweisung oder PayPal) ausgeführt. Bei digitalen Produkten kann der Kunde nach Zahlungseingang die PDF-Datei sofort einmalig herunterladen. Bei der Vorkassa-Zahlung kommt durch Bereitstellen der Bankdaten plus Zahlungsaufforderung ein Vertrag zustande. Wenn die Zahlung dann nach einem Zeitraum von 10 Werktagen nach Bestellbestätigung inkl einer Zahlungsaufforderung noch nicht eingegangen ist, tritt UniCat Grafikdesign vom Vertrag zurück und hat dann auch keine Lieferpflicht mehr. Die Bestellung ist damit hinfällig.

Bei physischen Produkten: UniCat Grafikdesign schickt dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der Agentur eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn UniCat Grafikdesign das bestellte Produkt innerhalb von 2-3 Werktagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2-3 Werktagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Auch hier gilt 14.6. bezüglich Zahlungsmodalitäten.

15. Preise und Versandkosten
Die im Shop angegebenen Preise sind unverbindliche Preise ohne Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG. Der Preis bezieht sich auf jeweils ein Stück. Die Versandkosten richten sich nach Bestimmungsort, Gewicht und Art und gelten nur für physische Produkte. Soweit Versandkosten anfallen sind diese gesondert ausgewiesen.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort ist der Sitz von UniCat Grafikdesign (1130 Wien).

13.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen UniCat Grafikdesign und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von UniCat Grafikdesign örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

Version Juni 2018

© 2018 by UniCat Grafikdesign
Die europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
* Preise inkl. MwSt. (soweit erhoben), zzgl. Versand