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Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Warum betrifft dich das Plattformen-Steuertransparenzgesetz?

Das Europaparlament und der deutsche Bundestag haben ein neues Gesetz für Plattformbetreiber verabschiedet. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet uns leider, Informationen über deinen Shop und deine quartalsweisen Verkäufe (Nettowerte abzüglich Provision) jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern weiterzugeben, wenn in einem Kalenderjahr mindestens eine der folgenden Bedingungen für dich zutreffen:

  • du hast mindestens 30 Bestellungen abgeschlossen
  • du hast nach Abzug von Steuern und Provision mindestens 2.000 € Umsatz gemacht.

Wir informieren dich zu Beginn eines Jahres, wenn du diese Schwelle überschritten hast und wir deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten müssen.

Welche Informationen werden von dir zusätzlich benötigt?

Für die Meldung über deinen Shop und deine Verkäufe benötigen wir von dir, zusätzlich zu den bisher erhobenen Daten, folgende Informationen:

  • deinen Geburtstag
  • deine Steueridentifikationsnummer, falls eine natürliche Person (auch eine GbR) den Shop betreibt
  • deine Handelsregisternummer, falls ein Rechtsträger (z.B. eine GmbH) den Shop betreibt

Bei einer GbR werden die persönlichen Daten eines Gesellschafters eingetragen.

Diese Daten sind Bestandteil des Shop-Eröffnungs-Prozesses, der Geburtstag ist dabei Pflichtfeld. Du kannst die Daten in deinem Shop-Manager unter „Einstellungen > Shop-Daten“ ergänzen:

Eingabe der Handelsregisternummer und des Geburtsdatums im Bereich Persönliche Daten / Rechnungsadresse
Eingabe der Identifikationsnummer im Bereich Steuerliche Informationen

Solltest du diese Eingaben bisher noch nicht getätigt haben, hole dies bitte bis 15.1.2024 nach.

Was ist der Unterschied zwischen einer Steueridentifikationsnummer und einer Steuernummer?

DEUTSCHLAND

Für die Steueridentifikationsnummer sind in Deutschland verschiedene Namen gebräuchlich: Steuer-ID, steuerliche Identifikationsnummer, Steuer-IdNr. oder TIN. Die Steueridentifikationsnummer besteht aus 11 Ziffern und beinhaltet keinen Schrägstrich und keine Leerzeichen! Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern an Privatpersonen (natürliche Personen) vergeben. Jede Steueridentifikationsnummer ist eindeutig einem Steuerpflichtigen zugeordnet.

Nicht zu verwechseln ist sie mit der Steuernummer, die dir dein Finanzamt vergibt und die in der Mitte Schrägstriche hat.

Du findest deine Steueridentifikationsnummer in folgenden Dokumenten:

Im amtliches Dokument, das du nach Anmeldung deiner Anschrift per Post vom Bundeszentralamt für Steuern erhältst

In der Lohnsteuerbescheinigung, die du am Jahresende von deinem Arbeitgeber erhältst

In deiner Gehaltsabrechnung

ÖSTERREICH

In Österreich wird nicht zwischen der Steuernummer und der Steueridentifikationsnummer unterschieden. Die Steuernummer ist neunstellig. Die ersten beiden Ziffern stehen für das zuständige Finanzamt, die restlichen 7 Ziffern dienen der eindeutigen Identifikation des Steuerpflichtigen.

Auszug aus dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz vom 20.12.2022

§ 14
Meldepflichtige Informationen

(2) Meldende Plattformbetreiber haben für jeden meldepflichtigen Anbieter, der eine natürliche Person ist, die folgenden Informationen zu melden:

  • den Vor- und Nachnamen;
  • die Anschrift des Wohnsitzes;
  • jede Steueridentifikationsnummer, die dem Anbieter erteilt wurde, und den jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der sie erteilt hat, oder, sofern keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist, den Geburtsort;
  • sofern vorhanden, die Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke;
  • das Geburtsdatum;
  • sofern vorhanden, die Kennung des Finanzkontos, es sei denn, in einer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern veröffentlichten Liste ist angegeben, dass die zuständige Behörde des Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dem der Anbieter als ansässig gilt oder in dem das unbewegliche Vermögen belegen ist, in Bezug auf das der Anbieter relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erbracht hat, die Kennung des Finanzkontos nicht zu verwenden beabsichtigt;
  • sofern vorhanden, den Namen des Inhabers des Finanzkontos, wenn er von dem Namen des Anbieters abweicht, sowie alle sonstigen der Identifizierung des Kontoinhabers dienlichen Informationen;
  • jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem der Anbieter als ansässig gilt oder in dem das unbewegliche Vermögenbelegen ist, in Bezug auf das der Anbieter relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erbracht hat;
  • jegliche Gebühren, Provisionen oder Steuern, die in jedem Quartal des Meldezeitraums von dem Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet wurden;
  • die in jedem Quartal des Meldezeitraums insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung;
  • die Zahl der relevanten Tätigkeiten, für die in jedem Quartal des Meldezeitraums eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurde.

(3) Meldende Plattformbetreiber haben für jeden meldepflichtigen Anbieter, der ein Rechtsträger ist, die folgenden Informationen zu melden:

  • den eingetragenen Namen;
  • die Anschrift des Sitzes;
  • jede Steueridentifikationsnummer, die diesem Anbieter erteilt wurde, und den jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union,der sie erteilt hat;
  • sofern vorhanden, die Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke;
  • die Handelsregisternummer;
  • sofern vorhanden, das Bestehen einer Betriebsstätte in der Europäischen Union, über die relevante Tätigkeiten ausgeübtwerden, und den jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem sich diese Betriebsstätte befindet;
  • die in Absatz 2 Nummer 6 bis 11 genannten Informationen.

Das komplette Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG) kannst du beim Bundesjustizministerium nachlesen.

Aktualisiert am 8. Januar 2024

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