Die rechtskonforme Kennzeichnung von Leuchtmitteln (umgangssprachlich „Lampen“) im Internet ist kompliziert – es sind die Vorgaben mehrerer EU-Verordnungen zu berücksichtigen. Die IT-Recht Kanzlei stellt sich der Herausforderung und veröffentlicht einen aktuellen Leitfaden zur rechtssicheren Kennzeichnung von Leuchtmitteln im Internet.
Aus dem Inhalt
- Abmahnsichere Rechtstexte
- Allgemeine Fragen zur Kennzeichnung
- Lampe, Leuchte, Leuchtmittel – was ist der Unterschied?
- Was ist eine Lampe?
- Welche Lampen unterliegen der Energieverbrauchskennzeichnung?
- Welche Lampen unterliegen NICHT der Energieverbrauchskennzeichnung?
- Frage: Hängt die Kennzeichnung von Lampen von deren Lichtfarbe ab?
- Frage: Sind fest verbaute Lampen in Leuchten kennzeichnungspflichtig im Sinne der EU-Verordnung Nr. 874/2012?
- Frage: Kennzeichnung von fest verbauten Lampen in Leuchten trotz entgegenstehender Verordnung zulässig?
- Sind gebrauchte Lampen etikettierungs- bzw. kennzeichnungspflichtig?
- Konkrete Kennzeichnungspflichten
- Werbung oder Angebot: Davon hängt Umfang der Kennzeichnung ab
- Bloße Werbung = reduzierte Kennzeichnung
- Konkretes Angebot = umfassende Kennzeichnung
- Was ist Werbung? Was ein Angebot?
- Beispiel für bloße Werbung
- Beispiele für Angebote
- Pflichtkennzeichnung bei bloßer Werbung
- Pflichtkennzeichnung bei konkreten Angeboten
- Einbindung des elektronischen Etiketts
- Produktdatenblatt online nicht erforderlich
- Beispiel
- Vertriebsverbote
- Inverkehrbringen von Halogenlampen ab dem 01.09.2018 untersagt
- BGH bestätigt Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt
Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/lampen-leuchtmittel-kennzeichnung-internet.html