1. Home
  2. Rechtsportal
  3. Achtung Abmahnung: „Merinowolle“ als Faserbezeichnung

Achtung Abmahnung: „Merinowolle“ als Faserbezeichnung

Derzeit werden viele Online-Händler abgemahnt, die zur Bezeichnung von Textilfasern den Ausdruck „Merinowolle“ gebrauchen. Dies ist auch in der Tat abmahnbar. So hat das OLG Hamm mit Urteil vom 02.08.2018 (Az.: 4 U 18/18) entschieden, dass die Bezeichnung von Textilfasern mit dem Ausdruck „Merinowolle“ nicht den Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung genügt und einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß darstellt. Die abmahnende Kanzlei setzt übrigens einen Streitwert von 10.000 Euro an.

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/merino-wolle-keine-zulaessige-faserbezeichnung.html

Aktualisiert am 15. Februar 2022

War der Artikel hilfreich?

Verwandte Artikel