Wie verkauft man rechtssicher Spielzeug? Was werden insbesondere Online-Händler ab dem 20.07.2011 Neues zu beachten haben? Wie erfolgt die Online-Kennzeichnung von Spielzeug und welchen Inhalt müssen Gebrauchsanweisungen aufweisen? Diese und viele weitere Fragen werden in diesem Beitrag beantwortet.
Aus dem Inhalt
Allgemeine Fragen / Geltungsbereich
- Frage: Wo finden sich gesetzliche Regelungen zum Inverkehrbringen von Spielzeug?
- Frage: Für welche Produkte gilt die 2. GPSGV?
- Frage: Welche Produkte gelten nicht als Spielzeug im Sinne der 2. GPSGV?
- Frage: Welche Spielzeuge unterfallen nicht dem Geltungsbereich der 2. GPSGV?
- Frage: Ist die Verordnung anwendbar auf Spielzeug, das vor dem 20.07.2011 in den Verkehr gebracht wurde?
Allgemeine Pflichten der Hersteller
- Frage: Welche allgemeinen Pflichten haben Hersteller vor dem Inverkehrbringen von Spielzeug?
- Frage: Welche allgemeinen Sicherheitsanforderungen haben Hersteller zu beachten?
- Frage: Welche besonderen Sicherheitsanforderungen haben Hersteller zu beachten?
- Frage: Welche technischen Unterlagen haben Hersteller zu erstellen?
- Frage: Welches Konformitätsbewertungsverfahren haben Hersteller durchzuführen?
Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/verkauf-spielzeug-kennzeichnung.html