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Leitfaden: Verkauf von Textilien

Der nachfolgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei beschäftigt sich intensiv mit den rechtlichen Vorgaben, die beim Inverkehrbringen von Textilerzeugnissen innerhalb der EU zu beachten sind. Welche Kennzeichnungsregeln ergeben sich etwa aufgrund der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung? Auf welche Weise erfolgt die Anbringung des Etiketts oder der Kennzeichnung am Produkt? Welche Textilerzeugnisse sind überhaupt kennzeichnungspflichtig und wie lauten die allein zulässigen Bezeichnungen der Textilfasern?

Aus dem Inhalt

Allgemeine Fragen zur EU-Textilkennzeichnungsverordnung

  • Frage: Was ist Sinn und Zweck der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung?
  • Frage: Welche Neuerungen brachte die europäische Textilkennzeichnungsverordnung (im Vergleich zum damals abgelösten Textilkennzeichnungsgesetz)?
  • Frage: Wann ist die Textilkennzeichnungsverordnung in Kraft getreten / gibt es Übergangsfristen?
  • Frage: Was haben Händler laut EU-Textilkennzeichnungsverordnung beim Inverkehrbringen von Textilerzeugnissen zu beachten?
  • Frage: Gilt die Textilkennzeichnungsverordnung auch im B2B-Bereich?

Allgemeine Regeln der Textilkennzeichnung

  • Frage: Welche grundlegenden Regeln sind bei der Kennzeichnung von Textilerzeugnissen einzuhalten?
  • Frage: Welche Textilerzeugnisse sind kennzeichnungspflichtig?
  • Frage: Wie lauten die allein zulässigen Bezeichnungen der Textilfasern?
  • Frage: Wie dürfen die in Anhang I bezeichneten Faserbezeichnungen genutzt werden?
  • Frage: Welche Textilerzeugnisse sind nicht kennzeichnungspflichtig?

Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/textilkennzeichnung.html

Aktualisiert am 15. Februar 2022

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