ExkEin recht selten beleuchtetes Thema sind Werbeangaben, welche Unternehmer zur stofflichen Beschaffenheit ihrer im Internet feilgebotenen Produkte veröffentlichen. Hier sollte jeder Unternehmer unbedingt Vorsicht walten lassen, da Irreführungen über die stofflichen Substanzen ihrer Produkte schnell wettbewerbswidrig und damit abmahngefährdet sein können. Der folgende Beitrag soll mit Hilfe vieler Beispiele dazu beitragen, ein Gespür dafür zu vermitteln, wie und auf welche Art und Weise über Ausführung, Zusammensetzung und der Beschaffenheit von Waren gefahrlos geworben werden kann.
Aus dem Inhalt
- Gold- und Silberwaren
- Künstliche Erzeugnisse
- Leder
- Leinen
- Limonade, Saft
- Praline
- Seide
- Spirituosen
- Wasser
- Watte
- Wolle
- Fazit
Den Den vollständigen Beitrag findest Du hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/kennzeichnung-stoffliche-zusammensetzung-waren.html