Plotterdatei Lichtblick
Das Lichtblick ist eine schlicht gehaltene Datei mit viel Spielraum zum Gestalten.
Sie ist ursprünglich für ein elektrisches Teelicht vorgesehen, darf aber auch für Anderes genutzt werden.
Keine offene Flamme, Brandgefahr!
Maße:
Die Maße des Lichtblicks sind: 148mm x 80mm x 12mm
Anwender für Design Space auch die Hinweise in der PDF Anleitung beachten
Materialverbrauch:
Für ein Lichtblick werden 2x A4 Papier ab 200g,
für das Dekor (optional) 1x A5 Papier benötigt.
Zu einem guten Flüssigkleber wird ein Kleberoller für die inneren Klebelaschen empfohlen.
Eine Anleitung liegt in PDF Format und als Videoanleitung bei
Beispiele zu der Plotterdatei finden sie bei Facebook auf meiner Seite Kreativ_entspannt oder auf Instagram kreativ_entspannt
Sie können mich auch über meine E-Mail erreichen: kreativ_entspannt@gmx.de
Kontrollmaße der einzelnen Dateien:
Da manche Plotterprogramme die Dateien selbständig verkleinern / vergrößern, sind die Dateien mit einem Rahmen 300mm x 300mm als Größenkontrolle abgespeichert. Die Datei mit Rahmen im Plotterprogramm bei Bedarf anpassen. Danach die Gruppierung lösen (zerlegen) und den Rahmen anschließend löschen.
Nutzungsvoraussetzungen:
Die digitalen Inhalte werden in Form einer komprimierten Zip-Datei zur Verfügung gestellt.
Die Plotterdateien sind ausschließlich zur Erstellung mit einem Schneideplotter oder Laser zu verwenden.
Die Dateien liegen in folgenden Format vor: SVG + SVG kompatibel für Design Space (Cricut) eine Version zum Falzen und eine zum Schneiden mit dem Messer (perforiert) Hierzu unbedingt die Anleitung beachten.
Die Dateien sind so ausgerichtet das sie mit A4 Format oder größer geschnitten werden können.
Für die Kompatibilität der Hard- und Software ist der Käufer selbst verantwortlich. Eine Auslieferung der Schneidedateien in Form von .studio ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Weitergabe der Datei an Dritte ist nicht gestattet.
Copyright © Jutta Häring (Kreativ_entspannt) 2023
Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß §19 Abs.1 UStG